FAQ

Bewerbungsprozess EU

Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Bewerbung für unsere internationalen Masterprogramme.

Wann zähle ich als EU Bewerber?

Sie zählen als EU Bewerber, wenn Sie über einen Abschluss aus einem EU Mitgliedsstaat verfügen oder deutsche/r Staatsbürger/in sind.

Wann kann ich mich bewerben?

Sie können sich während der Bewerbungsfrist bewerben. Das Bewerbungsportal wird jedes Jahr am 1. Oktober geöffnet. Für unsere M.Sc. Programme können sich EU Bewerber bis 15. Juli des Folgejahres bewerben. Bewerbungen für unsere MBA Programme sind bis zum 31. August möglich.

Welche Dokumente benötige ich für die Bewerbung?

Bitte stellen Sie die folgenden Dokumente für eine vollständige Bewerbung zur Verfügung:

  • Notenspiegel
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Mindestens ein Empfehlungsschreiben zu einem Dokument zusammengeführt
  • Nachweis einer Berufserfahrung von mindestens 12-24 Monaten, je nach bevorzugtem Studiengang
  • Falls zutreffend, Nachweis für Teilzeitanwesenheit
  • Andere Leistungsnachweise/Bewertungen, z.B. Englisch-Zertifikat, Abschlusszeugnis, weitere Qualifikationen (nicht obligatorisch für die Zulassung)
  • Übersetzung der eingereichten Dokumente (wenn Ihre Dokumente nicht auf Englisch oder Deutsch sind)
Checkliste Bewerbungsdokumente

Ist ein GMAT/GRE erforderlich?

Nein, keine dieser beiden Punktzahlen ist für die Zulassung an der RWTH Business School zwingend erforderlich.

Was bedeutet "Berufserfahrung"?

Unter Berufserfahrung versteht man eine Vollzeit-Arbeitserfahrung, bei der Sie die theoretischen Kenntnisse, die Sie während Ihres Studiums erworben haben, in einem praktischen Umfeld umgesetzt haben. Auch das Zusammenzählen mehrerer Stellen ist möglich, ebenso wie Praktika in einem relevanten Bereich. Bitte beachten Sie, dass Sie je nach gewünschtem Studiengang mindestens 12-24 Monate Berufspraxis nachweisen müssen.

Wer sollte die Empfehlungsschreiben verfassen?

Ihre Empfehlungsschreiben können von einem UniversitätsprofessorInnen/DozentenInnen oder von Ihrem derzeitigen oder früheren Arbeitgeber ausgestellt werden. Es gibt kein Standardformular oder -format für das Empfehlungsschreiben, das verwendet werden muss, aber bitte stellen Sie sicher, dass jedes Empfehlungsschreiben nicht länger als zwei Seiten ist und die folgenden Angaben enthält:

  • Ihre Beziehung zum Autor
  • Ihr akademischer/beruflicher Werdegang
  • Ihre Qualitäten/Leistungen/Ambitionen in Ihrem jeweiligen Fachgebiet
  • Ihre persönlichen Charaktereigenschaften und Ziele
  • Die Unterschrift des Autors
  • den Briefkopf der Institution/des Unternehmens (wenn möglich) und
  • Ein Stempel der ausstellenden Institution/Firma (wenn möglich).

Was sind die sprachlichen Voraussetzungen für die Bewerbung?

Da unsere Master-Studiengänge auf Englisch unterrichtet werden, ist eine Einschreibung nur möglich, wenn Sie ein offiziell anerkanntes Zertifikat vorlegen können, wie z.B.

  • Internet-basierter TOEFL mit einem Minimum von 90 pts
  • IELTS-Test mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 5.5 pts.
  • Cambridge-Test – Zertifikat in fortgeschrittenem Englisch (CAE)
  • Erstes Zertifikat in Englisch (FCE), abgeschlossen mit einem B
  • Für deutsche Bewerber: Abiturzeugnis, aus dem hervorgeht, dass Sie bis zur Jahrgangsstufe 11 (G8) bzw. bis zur Jahrgangsstufe 12 (G9) stets über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt haben (mit der Note „ausreichend“ bestanden).

Das englische Sprachzertifikat wird erst bei der Einschreibung benötigt, so dass es nicht zwingend erforderlich ist, es bei der Bewerbung hochzuladen.

Ausnahmen von den Sprachanforderungen gelten nur für Staatsangehörige oder Inhaber des ersten Grades aus den USA, Großbritannien, Kanada, Irland, Neuseeland und Australien.

Bitte beachten Sie, dass Deutschkenntnisse nicht erforderlich sind. Wir empfehlen Ihnen jedoch nachdrücklich, unser Deutschkursangebot zu nutzen, um das Beste aus Ihrer Studienerfahrung in Deutschland herauszuholen.

Sollte ich meine Bewerbungsunterlagen übersetzen?

Ja. Wenn Ihre Dokumente, Zeugnisse usw. nicht auf Englisch oder Deutsch sind, müssen Sie sie von einem vereidigten Übersetzer in Ihrem Heimatland oder in Deutschland übersetzen lassen. Eine Liste der vereidigten Übersetzer in Deutschland und ihre Kontaktinformationen finden Sie in der Übersetzer- und Dolmetscherdatenbank.

Was ist ein Beschäftigungsnachweis?

Der Beschäftigungsnachweis fasst Ihre Berufserfahrung für uns auf einen Blick zusammen. Bitte reichen Sie eine chronologische Auflistung Ihres Beschäftigungsverhältnisses unter Angabe von Zeitpunkt (Beginn-/Enddatum) und Dauer (insgesamt in Jahren) für jede Beschäftigung, jeden Arbeitgeber und jede Position ein.

Erhalte ich eine Benachrichtigung, wenn die Bewerbungsunterlagen bei der RWTH Business School eingegangen sind?

Nein. Nachdem wir den Antrag erhalten haben, führen wir eine Bewertung Ihrer Bewerbungsunterlagen auf verschiedenen Ebenen durch, z.B. formell und akademisch. Am Ende der Beurteilung werden Sie über die endgültige Entscheidung informiert.

Wann wird die endgültige Aufnahmeentscheidung getroffen?

Für EU Bewerber schließt das Bewerbungsportal am 15. Juli. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich so früh wie möglich zu bewerben, da die Bewerbungen fortlaufend geprüft werden.

Muss ich einen Deutschkurs belegen?

Nein, aber das Erlernen einer weiteren Sprache ist ein wichtiger Teil für eine erfolgreiche Karriere. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist auch eine wesentliche Voraussetzung, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein, sei es für ein Praktikum während des Studiums oder eine Festanstellung danach. Als zusätzliches Angebot im Rahmen der Master-Studiengänge an der RWTH Business School bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Deutsch-Intensivkurs zu absolvieren (entweder im 1. oder 2. Semester), um Ihr kulturelles Verständnis zu erweitern und Ihre Karriereoptionen zu verbessern. Gegebenenfalls können Sie weitere Sprachkurse im dritten und vierten Semester nach eigenem Ermessen belegen.